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DSFA

Datenschutz Folgeabschätzung

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) regelt die Rahmenbedingungen für Datenschutz und Datensicherheit. Hierbei führt sie für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten einen risikobasierten Ansatz ein. Dies bedeutet: Je risikoreicher und schadensgeneigter eine Verarbeitung von Daten für Betroffene sein kann, umso höhere Anforderungen stellt die DSGVO an die Anwendung, Art. 24, 32 DSGVO. Immer dann, wenn eine Datenverarbeitung für die Rechte und Freiheiten einer Person ein hohes oder ein sehr hohes Risiko zur Folge hat, hat der Verantwortliche vor deren Einführung eine sog. Datenschutz-Folgenabschätzung‎ (DSFA) vorzunehmen und zu ermitteln, welche Folgen eine geplante Verarbeitung für den Schutz der Daten Betroffener hätte. Über das Instrumentarium der DSFA sollen Risiken beschrieben, bewertet und reduziert werden.
Wir haben für Sie diese digital umgesetzt, so das Sie ganz einfach den Anforderungen gerecht werden können.

Unsere Stärken:

Kompetenz durch Teammitglieder aus verschiedenen Bereichen Praktische Erfahrung als Softwarelösung entwickelt Lösungen out of the Box, kein Studium, einfach Formulare ausfüllen Rechtsicherheit durch TÜV geprüfte Schulungen