Module Detail

Datenverzeichnis

Liste aller Datenverarbeitungen

Die Datenschutz-Grundverordnung verpflichtet nach Art. 30 EU-DSGVO dazu eine schriftliche Dokumentation und Übersicht über Verfahren zu führen, bei denen personenbezogene Daten verarbeitet werden. In dem Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten müssen wesentlichen Angaben zur Datenverarbeitung aufgeführt werden, wie u.a. die Datenkategorien, der Kreis der betroffenen Personen, der Zweck der Verarbeitung und die Datenempfänger. Auf Anfrage ist es der Aufsichtsbehörde vollständig zur Verfügung zu stellen.
Wir haben für Sie diese digital umgesetzt, so das Sie ganz einfach den Anforderungen gerecht werden können.

Unsere Stärken:

Kompetenz durch Teammitglieder aus verschiedenen Bereichen Praktische Erfahrung als Softwarelösung entwickelt Lösungen out of the Box, kein Studium, einfach Formulare ausfüllen Rechtsicherheit durch TÜV geprüfte Schulungen