Module Detail

TOM

Technische organisatorische Massnahme

Technische und organisatorische Maßnahmen sind die nach Art. 32 Datenschutz-Grundverordnung vorgeschriebenen Maßnahmen, um die Sicherheit der Verarbeitung personenbezogener Daten zu gewährleisten. Jeder Verantwortliche hat die TOM in seinem Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten zu dokumentieren.
Wir haben für Sie diese digital umgesetzt, so das Sie ganz einfach den Anforderungen gerecht werden können.

Unsere Stärken:

Kompetenz durch Teammitglieder aus verschiedenen Bereichen Praktische Erfahrung als Softwarelösung entwickelt Lösungen out of the Box, kein Studium, einfach Formulare ausfüllen Rechtsicherheit durch TÜV geprüfte Schulungen